Nachbarschaftshilfe - Alltagsbegleitung
Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung
vom 25. November 2021:
Nachbarschaftshelfer
sind Einzelpersonen
betreuen und aktivieren stundenweise Pflegebedürftige (mind. Pflegegrad 1) in der Häuslichkeit
unterstützen bei sozialen Kontakten
unterstützen bei der Ausübung von Interessen (Kochen, Backen, Singen…)
unterstützen beim Zeitungs- oder Bücher lesen
begleiten zum Einkauf oder auf Ausflügen
führen Gespräche und geben Zuwendung
müssen min. 18 Jahre und nicht mit dem zu Betreuenden bis zum 2.Grad verwandt oder verschwägert sein
dürfen weder mit dem Pflegebedürftigen in Häuslicher Gemeinschaft leben noch seine private Pflegeperson sein (§19 SGB XI)
müssen einen von der Pflegekasse anerkannten Pflegekurs (5x90min.) abgelegt haben (Kosten übernimmt Pflegekasse)
sich bei der eigenen Pflegekasse registrieren lassen
eine ausreichende Versicherung für Sach- und Personenschäden haben (alternativ kann man sich über eine Sammelversicherung des Freistaates Sachsen haftpflicht- und unfallversichern lassen)
müssen unaufgefordert aller drei Jahre ihr Wissen mit bspw. einem Aufbaukurs „Nachbarschaftshilfe“ (2x90 min) aktualisieren
können bis zu 10€/Stunde für ihre Tätigkeit bekommen (bei Nutzung der sächsischen Sammelversicherung, verringert sich der Stundensatz auf 5€/ Stunde)
betreuen und entlasten für max. 40 Stunden/Monat
können sich auf der Pflegedatenbank Sachsen veröffentlichen oder über eine Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe in der Nähe vermitteln lassen
Für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe stehen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag und ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kombinationsleistung ggf. zusätzlich bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleisten zur Verfügung.
Nachbarschaftshilfekoordinierungsstellen im Erzgebirgskreis:
Kontakt- und Anlaufstelle für NBH der Diakonie Erzgebirge
Lessingstraße 37
08294 Lößnitz
Grit Suhr
Tel.: 03771 4408272
E- Mail: nbh.loessnitz@diakonie-erzgebirge.de
Sprechzeiten:
Dienstag: 8- 12 Uhr
Donnerstag: 14- 18 Uhr
Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe der Dr. Wilmar Schwabe Heimstätten Service GmbH
Schulstr. 9
08359 Breitenbrunn OT Erlabrunn
Fr. Theilemann/ Fr. Wiedemann
Tel.: 03773 8540051
Email: sozialdienst@drws-service-gmbh.de
Sprechzeiten:
Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr und 14- 16 Uhr
Mittwoch: 9-12 Uhr
Donnerstag: 9- 12 Uhr und 14- 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Quartiersbüro der AWO Erzgebirge gGmbH
Siedlung 6
08328 Stützengrün OT Hundshübel
Frau Klöppel
Tel.: 037462 175067
Tel.: 0151 70798991
Email: awo.starkimquartier2@awo-erzgebirge.de
Öffnungszeiten:
Jeden Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Übersicht Termine für Grund- und Aufbaukurse für Nachbarschaftshilfe in Sachsen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Fachservicestelle Sachsen
Förderung von Alltagsbegleitern nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen vom 17. Dezember 2019.
Alltagsbegleiter für Senioren...
sind ehrenamtlich tätig
stehen (hoch)betagten Menschen (ab einem Lebensalter von 60 bzw. 55 Jahren), ohne Pflegegrad im eigenen Haushalt unterstützend zur Seite
helfen beim gemeinsamen Einkauf
begleiten bei Behördengängen oder Arztbesuchen
unterstützen bei gemeinsamen Freizeitgestaltungen, z.B. gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen oder der Besuch von Gottesdiensten, Seniorentreffen und anderen Veranstaltungen
kann jede geeignete Person sein, die nicht mit dem zu Betreuenden bis zum 2.Grad verwandt oder verschwägert ist und nicht mit ihm in Häuslicher Gemeinschaft lebt
erhalten bei einer Tätigkeit von 32 Stunden im Monat eine Aufwandsentschädigung von 80 €
melden sich entweder bei einem Projektträger direkt oder bei der „Fachservicestelle Sachsen für Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag“, die über Projektträger informiert
Die Begleitung ist für Senioren kostenfrei.
Projektträger Alltagsbegleiter…
können gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften, gemeinützige GmbHs oder Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen sein
können eine Projektförderung in Form einer Pauschale pro Alltagsbegleiter von 20 € pro Monat erhalten, wenn dessen Alltagsbegleitung mindestens 16 Stunden pro Monat beträgt
benennen und vermitteln mindestens 3 Alltagsbegleiter bei Projektgründung
stellen ihren Antrag bis zum 30. September (Beginn der Vorhaben in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres) und bis zum 31. März (Beginn der Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB)
erhalten zu Projektbeginn 40% der Fördersumme für die erste Hälfte der Projektdauer, danach auf Auszahlungsantrag weitere 40 %, nach Prüfung des Verwendungsnachweise die restlichen 20 %
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Fachservicestelle Sachsen