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Frau mit Tulpen

Leistungen

Pflegeleistungen im Überblick

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld für häusliche Pflege  –  Euro monatlich

-

316€

545€

728€

901€

Pflegesachleistungen* für häusliche Pflege – bis zu Euro monatlich

-

724€

1.363€

1.693€

2.095€

Entlastungsbetrag – bis zu Euro monatlich

125€

125€

125€

125€

125€

Verhinderungspflege * – Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr bis zu Euro jährlich

-

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 474€ (1,5- Faches von 316€)

Durch sonstige Personen:

1.612€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 817,50€ (1,5- Faches von 545€)

Durch sonstige Personen:

1.612€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1.092€ (1,5- Faches von 728€)

Durch sonstige Personen:

1.612€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1.351,50€ (1,5- Faches von 901€)

Durch sonstige Personen:

1.612€

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – max. Zuschuss je Maßnahme pro Person

4.000€

4.000€

4.000€

4.000€

4.000€

Pflegehilfsmittel –  Aufwendungen bis zu Euro monatlich

 

40€

40€

40€

40€

40€

Digitale Pflegeanwendungen – Aufwendungen bis zu Euro monatlich

50€

50€

50€

50€

50€

 

Tages- und Nachtpflege – Pflegeaufwendungen bis zu Euro monatlich

_

689€

1.298€

1.612€

1.995€

Kurzzeitpflege * Pflegeaufwendungen für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr bis zu Euro jährlich

_

1.774€

1.774€

1.774€

1.774€

Vollstationäre Pflege –Euro monatlich

Zuschuss in Höhe von 125€

770€

1.262 €

1.775€

2.005€

eigene Darstellung gemäß SGB XI

 

*Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der verbrauchten Pflegesachleistungen.

*Verhinderungspflege: Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege im Kalenderjahr, können für Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Der Anspruch erhöht sich auf maximal 2.418€. 

*Kurzzeitpflege: Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege im Kalenderjahr, können für Leistungen der Kurzzeitpflege umgewandelt werden. Der Anspruch erhöht sich auf maximal 3. 386€.