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Frau mit Tulpen

Leistungen

Pflegeleistungen im Überblick

 

Pflegegrad

1

Pflegegrad

2

Pflegegrad

3

Pflegegrad

4

Pflegegrad

5

Pflegegeld für häusliche Pflege  –  Euro monatlich

-

347€

599€

800€

990€

Pflegesachleistungen1 für häusliche Pflege – bis zu Euro monatlich

-

796€

1497€

1859€

2299€

Entlastungsbetrag – bis zu Euro monatlich

131€

131€

131€

131€

131€

Verhinderungspflege2;3 – Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr bis zu Euro jährlich

-

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 520,50€ (1,5- Faches von 347€)

Durch sonstige Personen:

1.685€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 898,50€ (1,5- Faches von 599€)

Durch sonstige Personen:

1685€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1200€ (1,5- Faches von 800€)

Durch sonstige Personen:

1685€

Durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1485€ (1,5- Faches von 990€)

Durch sonstige Personen:

1685 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – max. Zuschuss je Maßnahme

4180€

4180€

4180€

4180€

4180€

Pflegehilfsmittel –  Aufwendungen

 bis zu Euro monatlich

42€

42€

42€

42€

42€

Digitale Pflegeanwendungen – Aufwendungen bis zu Euro monatlich

53€

53€

53€

53€

53€

Tages- und Nachtpflege – Pflegeaufwendungen  bis zu Euromonatlich

-

721€

1.357€

1685€

2085€

Kurzzeitpflege 4 Pflegeaufwendungen für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr bis zu Euro jährlich

-

1854€

1854€

1854€

1854€

Vollstationäre Pflege –Euromonatlich

131€

805€

1319 €

1855€

2096€

eigene Darstellung gemäß SGB XI Stand 01.01.2025

 

1Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der verbrauchten Pflegesachleistungen.

2Verhinderungspflege: Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege im Kalenderjahr, können für Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Der Anspruch erhöht sich auf maximal 2.528€. 

3Verhinderungspflege für Pflegebedürftige unter 25 Jahre mit PG 4 oder PG 5: Anspruch auf Verhinderungspflege für max. 8 Wochen pro Jahr. Die nicht genutzten Beiträge der Kurzzeitpflege können vollständig für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Der Anspruch erhöht sich auf maximal 3539€. Die Voraussetzung der sechsmonatigen häuslichen Vorpflegezeit entfällt.

4 Kurzzeitpflege: Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege im Kalenderjahr, können für Leistungen der Kurzzeitpflege umgewandelt werden. Der Anspruch erhöht sich auf maximal 3. 539.