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Hände mit Blume

Ich brauche Urlaub

Welche Hilfen gibt es ?

 

Verhinderungspflege bei Abwesenheit oder Krankheit des Pflegenden

Sind pflegende Angehörige zum Beispiel wegen eines geplanten Urlaubs oder aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, das pflegebedürftige Familienmitglied zu Hause pflegerisch zu versorgen und zu betreuen, kann die Verhinderungspflege greifen. Für die Zeit der Abwesenheit oder Krankheit des Pflegenden kann dann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. Alternativ können auch andere Personen einspringen.

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, um die Verhinderungspflege zu organisieren. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson insgesamt bereits seit sechs Monaten Pflegeleistungen für die pflegebedürftige Person übernommen hat.

Die Verhinderungspflege ist höchstens bis zu 6 Wochen, also 42 Tage, im Kalenderjahr beziehbar. Pflegebedürftige können sie jedoch auch stundenweise abrechnen.

Reicht das im Rahmen der Verhinderungspflege zur Verfügung gestellte Budget nicht aus, können Pflegebedürftige zusätzlich das Kurzzeitpflege-Budget in Höhe von bis zu 806 Euro beanspruchen und damit die Leistungen für die Verhinderungspflege aufstocken. Das Kurzzeitpflege-Budget reduziert sich dadurch um den jeweiligen Anteil, jedoch höchstens um 806 Euro.

Hinweis: Wenn nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, ist in der Regel mit einer geringeren Kostenerstattung zu rechnen, als dies zum Beispiel beim Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes der Fall wäre.

 

Kurzzeitpflege in vollstationärer Pflegeeinrichtung

Bei der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige für einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim untergebracht sein. Das kommt zum Beispiel infrage, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert, die Wohnung umgebaut wird oder die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren.

Bis zu acht Wochen im Jahr können Pflegebedürftige die vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse fördert diese Betreuungsform ab Pflegegrad 2 mit jährlich 1.774 Euro.

Ist das im Rahmen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse zur Verfügung gestellte Budget nicht ausreichend, können Pflegebedürftige das Budget der Verhinderungspflege umwandeln lassen, sofern dieses noch nicht bezogen wurde. Bei Bedarf stehen somit insgesamt bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

 

Wo finde ich Hilfe? Wo wende ich mich hin?

 

Wenden Sie sich an Ihre Pflegekassen oder Pflegeberatungsstellen.