Zum Hauptinhalt springen
Hände mit Blume

Wer kann mir helfen, wenn ich umbauen muss?

 

Unter Umständen kann es in bestimmten Wohnsituationen notwendig werden, die Häuslichkeit an die Pflegesituation anzupassen.

 

Welche Hilfen gibt es?

 

Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen durch die Pflegekasse (§ 40 SGB XI)

 

Voraussetzung:

  • Pflegegrad muss vorliegen (Pflegegrad 1-5)
  • Maßnahmen kommen in Betracht in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder Haushalt in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde- es muss sich um den auf Dauer angelegten, unmittelbaren Lebensmittelpunkt handeln.
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen kommen in Frage, um
    • die häusliche Pflege erst zu ermöglichen,
    • die häusliche Pflege zu erleichtern und/oder
    • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.

 

Maßnahmen:

  • zuschussfähig sind Maßnahmen, die mit einem wesentlichen Eingriff in die Bau-substanzverbunden sind, z.B.
    • Türverbreiterungen,
    • Schwellenentfernung,
    • fest installierte Rampen und Treppenlifte,
    • Barrierefreier Umbau des Badezimmers oder Einbau einer Dusche,
    • Ein- und Umbau von Mobiliar, wenn es die Pflegesituation erfordert,
    • Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung

 

Zuschusshöhe:

  • max. 4.000EUR,
  • unabhängig von Pflegegrad
  • zu den zuschussfähigen Kosten zählen z.B. Vorbereitung der baulichen Maßnahmen (Planung, Ausmessen usw.) Material, Arbeitslöhne (incl. MwSt), Gebühren (z.B. für Genehmigungen)
  • bei Schaffung neuen Wohnraumes kann nur der pflegebedingte Mehrbedarf bezuschusst werden, dieser sollte in der Rechnung erkennbar sein,
  • die Arbeitsleistung kann nur von Firmen bezuschusst werden,
  • wenn die Maßnahme durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte ausgeführt wird, können nur die Materialkosten berücksichtigt werden

 

Einzureichende Unterlagen bei der Pflegekasse:

  • Antrag
  • Kostenvoranschlag zur geplanten Umbaumaßnahme
  • schriftl. Einverständniserklärung des Vermieters, wenn kein Wohneigentum

 

Wo finde ich Hilfe? Wo wende ich mich hin?

 

Sie können sich vertrauensvoll an die Pflegeberater*innen Ihrer Pflegekasse wenden!