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Aktuelles

Pflegekoordination schreibt Förderprojekt für 2026 aus

 

Förderprojekt: Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender Zugehöriger

 

Förderaufruf der Pflegekoordination des Landratsamtes Erzgebirgskreis auf der Grundlage des  § 1 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung zur Antragsstellung von Zuwendungen im Bereich Pflege.

Für das Jahr 2026 werden insgesamt 50.000 Euro aus dem regionalen Pflegebudget zur Weitergabe an Dritte für die Verbesserung der Versorgung und für die Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender An- und Zugehöriger im Erzgebirgskreis bereitgestellt.

 

Was sind Förderprojekte „Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger sowie pflegender An- und Zugehöriger vor Ort“ 2026?

Die Förderprojekte untergliedern sich in 3 Kategorien:

1. Kategorie: Vernetzung der Versorgung

Ziel ist, die Vernetzung lokaler pflegerischer Versorgung,- Betreuungs- und Entlastungsangebote in den einzelnen Gemeinden zu stärken und somit die wohnortnahe, umfassende unabhängige und wettbewerbsneutrale  Auskunft, Beratung und Unterstützung der Bürger zu verbessern. Im Fokus steht die Zusammenführung der verschiedenen relevanten Akteure, um den Austausch zwischen den verschiedenen Diensten und Trägern im Bereich, Pflege, Betreuung, Unterstützung sowie Beratung zu fördern und gemeinsam Bedarfe zu erkennen, Ressourcen zu identifizieren und die Versorgungssituation vor Ort zu verbessern.

Für die Kategorie 1 stehen insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung, wobei pro Maßnahme max. 1.000 Euro gefördert werden.

 

2. Kategorie: Teilhabe Pflegebedürftiger

Ziel ist es, für pflegebedürftige Menschen die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben durch regionale Projekte auszubauen.

 

3. Kategorie: Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger

Ziel ist es, pflegende An- und Zugehörige mit Angeboten zur Entlastung und gegenseitigem Austausch zu unterstützen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Für die Kategorie 1 „Vernetzung der Versorgung“ können Kommunen des Erzgebirgskreises einen Antrag stellen.

Für die Kategorie 2 „Teilhabe Pflegebedürftiger“ und Kategorie 3 „Unterstützung pflegender An- und  Zugehöriger“ können folgende Antragsteller mit Sitz und Tätigkeit im Erzgebirgskreis sein:

  • Gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Freie Träger
  •  Kirchgemeinden und Stiftungen

 

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Für eine Antragsstellung auf Projektförderung nutzen Sie bitte unser Online Formular, welches unter folgendem Link abrufbar ist:  

https://mitdenken.sachsen.de/1063360

 

Ab wann und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag kann ab dem 01.07.2026 9:00 Uhr bis spätestens zum 31.10.2026 bzw. solange bis die Fördersumme ausgeschöpft ist gestellt werden.

 

Weitere Informationen zur Projektförderung und Antragsstellung erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Soziale Hilfen/ SG Hilfe zur Pflege - Pflegekoordination

Telefon: 03771 277 3127/3128 E-Mail: PflegenetzERZ@kreis-erz.de

Internet: pflegenetz.erzgebirgskreis.de

 

Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages geschlossenen Haushaltes.